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Wohngruppenzuschlag

In ambulant betreuten Wohngruppen, zusätzlich zu den sonstigen Leistungen, den sogenannten Wohngruppenzuschlag beantragen.

Antrag auf pauschalen Wohngruppenzuschlag gem. § 4 Abs. 7 a MB/PPV 2019, Nr. 13 Tarif PV (§ 38 a SGB XI)

Angaben zur versicherten Person

Hier bitte nur die Angaben des Leistungsempfängers eintragen.
Name(erforderlich)
Eisenbahnerpersonalnummer

Wann sind Sie in die Wohngruppe eingezogen?

TT Punkt MM Punkt JJJJ

Mit wie vielen Personen leben Sie insgesamt zusammen?

(bitte Anzahl eintragen)

Mit wie vielen pflegebedürftigen Personen leben Sie zusammen?

In dem Gutachten des MDK oder von MEDICPROOF muss mindestens Pflegebedürftigkeit in Form des Pflegegrades 1 festgestellt worden sein. (bitte Anzahl eintragen)

Leben Sie als Wohngruppe in einer gemeinsamen Wohnung/in einem gemeinsamen Haus?

Die gemeinsame Wohnung oder das gemeinsame Haus muss Ihr Wohnsitz sein. Neben den Räumen der Bewohner müssen auch Räume für das Gemeinschaftsleben vorhanden sein.
Zutreffendes bitte auswählen(erforderlich)
Ziehen Sie Dateien hier her oder
Max. Dateigröße: 12 MB, Max. Dateien: 3.

    Werden Sie und Ihre Mitbewohner in der gemeinsamen Wohnung/dem gemeinsamen Haus pflegerisch versorgt?

    Die pflegerische Versorgung kann z. B. durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine Einzelpflegekraft erfolgen oder sonst in geeigneter Weise selbst sichergestellt sein, z. B. durch Angehörige, Nachbarn etc. Die ambulanten Leistungen, die der Anbieter der Wohngruppe oder ein Dritter für die pflegebedürftigen Bewohner erbringt, dürfen dabei nicht weitgehend den Leistungsumfang einer stationären Versorgung, d. h. einer Vollversorgung, erreichen.
    Zutreffendes bitte auswählen(erforderlich)

    Ist in der Wohngruppe mindestens eine Pflegekraft (Präsenzkraft) tätig, die allgemeine organisatorische, verwaltende, betreuende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten verrichtet oder hauswirtschaftliche Unterstützung leistet?

    Die Präsenzkraft muss keine ausgebildete Pflegefachkraft sein. Sie muss von den Mitgliedern der Wohngruppe gemeinschaftlich beauftragt worden sein. Eine hauswirtschaftliche Unterstützung besteht nicht in der vollständigen Übernahme von Tätigkeiten, sondern muss den pflegebedürftigen Bewohner miteinbeziehen.
    Zutreffendes bitte auswählen(erforderlich)
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